Angebote vom Verein
Bericht aus dem Schwimmbad
Die Schwimmabteilung vergrößert sich…
Gestartet haben wir irgendwann mal nur mit der Nutzung des Nichtschwimmerbeckens und des Sprungbeckens. Nach Absprache mit dem Schinkel 04 Widukindland konnten wir dann eine ganze Zeit lang sogar eine Bahn von denen nutzen, um unser Angebot zu erweitern. Nachdem der Schinkel 04 Widukindland sich montags aus dem Schinkelbad zurückgezogen hatte, haben wir angefangen 2 Bahnen zu übernehmen und mit Kindern zu füllen, die weiter schwimmen lernen wollten. Wir haben gemerkt, dass die Nachfrage da war und der Zulauf war enorm, so dass der Bronze Kurs auch schnell voll war. Auch bei den Kursen von Silber und Gold war die Bahn voll.
Nach Absprache mit dem Vorstand und den Stadtwerken haben wir nach den Herbstferien auch noch die verbliebenen 2 Bahnen mit Leben füllen. So dass wir jetzt als einziger Verein in der Zeit von 16-17 Uhr im Schinkelbad sind.
Neben dem klassischen Kurs für das Seepferdchen bieten wir Kurse für das Bronzeabzeichen, Silberabzeichen und Goldabzeichen an. Zusätzlich haben wir eine Technikgruppe eingeführt. In dieser Gruppe schwimmen die Kinder nach dem Goldabzeichen weiter, ohne aber den Druck zu haben, auf Wettkämpfe zu müssen. Die Kinder sind zwischen 10 und 15 Jahre alt und feilen in spaßiger Runde an Ihrer Technik. Wenn Ihr jemanden kennt, der noch Interesse an der Gruppe hat, kann sich gerne bei mir melden. Wir haben noch Plätze frei!
Die neuen Bahnen haben auch dafür gesorgt, dass wir neue Übungsleiter gewinnen konnten. Viele von uns haben inzwischen die ÜLAS Ausbildung über den Landesschwimmverband Niedersachsen absolvieren können und auch für das DLRG Abzeichen Silber wird jetzt von einigen unserer Übungsleiter gepaukt.
Als Übungsleiter stehen uns für das Seepferdchen zurzeit Theresa & Denise zur Verfügung. Für das Bronzeabzeichen üben die Kinder mit Julia und Sabrina. Ich übernehme die Bahnen für das Silber- und Goldabzeichen und Katharina feilt mit den größeren Kindern an der Technik.
Ihr könnt euch gerne für alle Kurse bei mir melden. Allerdings ist das Interesse allgemein gerade so groß, dass es eine Warteliste gibt und ich nicht sofort freie Plätze anbieten kann.
Bei Fragen schreibt mir einfach eine Email unter This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. . Ich bemühe mich, alle Fragen zeitnah zu beantworten. Gerne könnt ihr euch auch über die Email Adresse auf die Warteliste setzten lassen.
Bleibt gesund und vielleicht bis bald!
Eure Melanie
Kinderturnen für verschiedene Altersstufen
Von Klein an Spaß an Bewegung
Termin: Montags
1.Gruppe von 15:45Uhr - 16:30 Uhr Altersgruppe 2-4 Jahre
2.Gruppe von 16.30 Uhr - 17.15 Uhr Altersgruppe 5-9 Jahre
Ort: Turnhalle der Grundschule am Schölerberg (ehem. Jellinghausschule)
unter der fachkundiger Leitung.
Bewegung und Spaß schon von ganz klein an, das bietet das bietet das Kinderturnen des SC Schölerberg.
Mit Spaß, Freude und gemeinsam mit vielen anderen Kindern über Matten und Kästen turnen.
In getrennten Gruppen für unterschiedliche Altersstufen bildet das Kinderturnen ein Angebot für viel Spaß und Bewegung. Aufgrund der teilweise recht großen Teilnehmerzahl weisen wir darauf hin, dass zumindest bei unseren ganz kleinen Teilnehmern die Anwesenheit eines Elternteils während der Übungsstunde erwünscht ist!
Weitere Informationen erhaltet ihr gerne vor Ort oder bei der Geschäftsstelle des Vereins. Jeder der Interesse hat kann erst einmal vorbeikommen und reinschnuppern!
Aus gegebenem Anlass müssen wir darauf hinweisen, dass das Angebot des Kinderturnens nur Mitgliedern des SC Schölerberg offen steht (abgesprochene Schnupperstunden sind natürlich ausgenommen!). Teilnehmer die nicht Mitglieder des Vereins sind, können der Halle verwiesen werden. Wir geben ausdrücklich zu bedenken, dass ohne Mitgliedschaft im Verein kein Versicherungsschutz gewährleistet ist!
FAQs Corona
Die niedersächsische Landesregierung hat am 16.03.2020 per Erlass verfügt, dass der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios, Saunen und ähnliche Einrichtungen ab sofort einzustellen ist.
Diese Maßnahmen wurden erlassen um dazu beizutragen, die Corona-Pandemie in unserem Land zu verlangsamen, und sind zunächst befristet bis zum 18. April.
Wir haben hier die bei uns eingehenden wichtigsten Fragen (FAQ) unserer Mitglieder und Übungsleiter zusammengestellt:
1. Absage des Trainings-, Spiel- und Sportbetriebs: Sonderkündigungsrecht für Mitglieder? Recht auf Beitragsminderung?
Welche Rechte haben die Mitglieder, wenn der Sport- und Trainingsbetrieb eingestellt wird?
Der Mitgliedsbeitrag stellt nach vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern ist die satzungsmäßige Verpflichtung der Mitglieder, damit der Zweck des Vereins verwirklicht werden kann.
Der Beitrag ist danach grundsätzlich kein Entgelt für die Leistungen des Vereins und damit auch nicht mit der Pflicht einer Gegenleistung verbunden.
Der Beitrag dient insbesondere dazu, die laufenden Kosten des Vereinsbetriebs zu decken.
Beim SC Schölerberg sind die Beiträge knapp kalkuliert und berücksichtigen Kosten, die ganzjährig anfallen wie zum Beispiel Hallen-/ und Sportplatzmiete, Verbandsabgaben und Versicherungsbeiträge.
Insofern ist es nicht gerechtfertigt, den Beitrag zu mindern oder ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen.
Mit der Mitgliedschaft im Verein soll grundsätzlich eine langfristige Verwirklichung des Vereinszwecks verfolgt werden.
2. Müssen Mitarbeiter/innen trotzdem vergütet werden, wenn der Sport- bzw. Trainingsbetrieb eingestellt wird ?
Das ist abhängig vom Status:
- Ehrenamtlich Tätige mit Anspruch auf konkreten Aufwendungsersatz:
Da der tatsächlich angefallene Aufwand ersetzt wird bestehen keine Zahlungsansprüche.
- Ehrenamtlich Tätige mit Anspruch auf eine pauschale Aufwandsentschädigung im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages:
Unsere Vereinbarungen sehen vor, dass die ehrenamtlich Tätigen eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, wenn sie tätig geworden sind (z. B. je Übungsstunde).
Fällt die Übungsstunde aus, dann entfällt auch die pauschale Aufwandsentschädigung.
Wenn fortlaufend eine pauschale Aufwandsentschädigung vereinbart ist z. B. monatlich 20 € wird die Pauschale weiterhin ausbezahlt.
- Es besteht ein Vertrag über eine selbständige Tätigkeit:
Wenn die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann, zum Beispiel wegen eines behördlichen Verbots oder aufgrund von Hallenschliessungen,
entfällt der Anspruch auf eine Zahlung.
3. Welche finanziellen Hilfen gibt es für freiberuflich tätige Übungsleiter/innen und Trainer/innen, deren Einnahmen durch die
Einstellung des Sportbetriebs wegfallen?
Die Einstellung des Sportbetriebs führt dazu, dass freiberuflich tätige Übungsleiter*innen und Trainer*innen, die ihre wirtschaftliche Existenz darauf ausgerichtet haben, in
eine Notlage geraten.
Dies haben Bundes- und Landesregierungen erkannt und angekündigt, für Kleinunternehmer und Solo-Selbständige Hilfsprogramme aufzulegen, die über die bislang
bekannten Steuer- und Finanzierungshilfen hinaus auch echte,
nicht rückzahlbare Zuschüsse vorsehen sollen. Die Einzelheiten sind noch nicht im Detail bekannt, da diese derzeit mit Hochdruck erarbeitet werden.
4. Muss der SC Schölerberg weiterhin Pachtzahlungen sowie Abgaben für Sportstätten etc. leisten, obwohl die Einnahmen wegfallen?
Ja. Grundsätzlich müssen wir als Verein Zahlungen der Miete, Pacht, Versicherungen sowie alle Abgaben an die Stadt für Sportanlagen und Hallen weiterhin leisten,
auch wenn die Einnahmen wegfallen.
Die wirtschaftliche Situation unseres Vereins entbindet uns nicht von der Zahlungspflicht.
Dieser allgemeine Grundsatz wird durch die Corona-Pandemie nicht außer Kraft gesetzt.
5. Wirkt sich die Einstellung des Sportbetriebs durch die Vereine auf deren Beitragspflicht gegenüber den Dachverbänden aus?
Nein. Die Einstellung des Sportbetriebs wirkt sich aktuell nicht auf die Beitragspflicht gegenüber den Dachverbänden aus.
Die Beiträge sind durch die jeweils zuständigen Organe festgesetzt worden und in dieser Höhe zu leisten.
Sie dienen der Verwirklichung des Verbandszwecks und der Aufrechterhaltung des Verbandsbetriebs.
6. Gibt es staatl. Hilfen oder finanzielle Unterstützung der Landesverbände für Sportvereine um z.B. Übungsleiter, Miete, etc. bezahlen zu können?
Noch nicht bekannt. Vor dem Hintergrund der Einzigartigkeit der Umstände und der Tatsache, dass die weitere Entwicklung und die Folgen der Corona-Pandemie
nicht absehbar sind, kann der LandesSportBund Niedersachsen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten derzeit keine Angaben machen.
Auch sind die entsprechenden staatlichen Hilfen noch nicht bekannt. Hinsichtlich der Finanzierungshilfen für Personal wird auf die Ausführungen
zum Kurzarbeitergeld verwiesen.
Die Bundesregierung plant derzeit ein Hilfsprogramm für die deutsche Wirtschaft, welches steuerliche Liquiditätshilfen und einen Schutzschirm in Form eines
Kreditprogramms für Unternehmen vorsieht.
Inwiefern die Programme durch die Sportvereine und Fachverbände in Niedersachsen genutzt werden können, bedarf noch der Klärung, da das Programm
noch nicht in allen Einzelheiten bekannt ist.
Rückfragen zu einzelnen Themen der Mitgliedschaft können an die Emailadresse
This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
gesandt werden.
Wir versuchen alle Anfragen zeitnah zu beantworten.